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KÖRPER & GESUNDHEIT tung, dass dieser Verwirrtheitszustand Maria Radziwon betonte die Bedeutung
– ein „Delir“ – womöglich einen Schutz- eines einfühlsamen, empathischen Um-
Rechtlich mechanismus darstelle, um der unmit- ganges mit Betroffenen und deren An-
telbaren Realität zu entfliehen. Vielmehr gehörigen. „In der Hektik des Kranken-
betrachtet schütze die Behandlung des Delirs und hausalltages fallen manchmal Worte, die
das Rückführen der Wahrnehmung in auf PatientInnen und deren Familien-
MMag. Dr. Verena Rastner die unmittelbare Realität die PatientIn- mitglieder eine verletzende oder sogar
Testament zugunsten nen vor alptraumhaften Geschehnissen, niederschmetternde Wirkung haben kön-
ehemaligen Ehegatten/ die so ähnlich womöglich in der Ver- nen. Solche Situationen sind leider nicht
gangenheit stattgefunden haben. Zahl- immer vermeidbar. Umso wichtiger ist
Lebensgefährten reiche Fragen, die PatientInnen und ihre ein Bindeglied außerhalb des Kranken-
Angehörigen im Rahmen der Betreuung zimmers, das wieder eine Basis für eine
Der am 1.1.2017 in Kraft getretene immer wieder stellen, betreffen rechtli- funktionierende Kommunikation her-
§ 725 ABGB normiert, dass mit che Aspekte. Mag. Sabrina Allmaier von stellt“, so Radziwon. Sie erläuterte auch,
Auflösung der Ehe, der einge- der Rechtsabteilung des Bezirkskranken- dass die seelsorgerliche Begleitung ein
tragenen Partnerschaft oder der hauses Lienz konnte in ihrem Vortrag die offenes Angebot sei. „Auch wenn Seelsor-
Lebensgemeinschaft zu Lebzei- Unterschiede zwischen Patientenwille ge im Vertrauen auf Gott passiert, möch-
ten des Verstorbenen von diesem und Patientenverfügung herausarbeiten. te ich auch Menschen erreichen, die sich
davor errichtete Testamente, so- Außerdem sprach sie auch die Änderun- der Kirche nicht verbunden fühlen oder
weit die den früheren Ehegatten gen der Handhabung durch das neue Er- einer anderen Konfession angehören.“
bzw. Lebensgefährten betreffen, wachsenenschutzgesetz an. Mit den un- Für Harald Mori MSc, einen Schüler Vik-
als aufgehoben gelten, es sei terschiedlichen Methoden und Therapien tor Frankls, steht besonders die Sinnfrage
denn, dass der Verstorbene aus- der Komplementärmedizin, aber auch am Ende des Lebens im Mittelpunkt der
drücklich das Gegenteil ange- dem vieldiskutierten Thema „Metha- persönlichen Wahrnehmung, was sich
ordnet hat. don“ beschäftigte sich Dr. Walter Wührer, auch bei seinem Vortrag deutlich heraus-
Wenn der Verstorbene will, dass Facharzt für Allgemeinmedizin aus Salz- kristallisierte.
die Verfügung im Testament be- burg. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht,
treffend den Lebensgefährten/ wie er informierte, immer die Gesamtheit Zum Abschluss der Veranstaltung nah-
Ehegatten trotz Ehescheidung des Menschen. men viele die Möglichkeit zu offenen
bzw. Aufhebung der Lebensge- „Kamingesprächen“ wahr, wobei u.a. die
meinschaft aufrecht bleibt, muss Die Reihe der vielfältig besetzten Ta- Vorsorge bzw. die Krankheitsvermeidung
er dies im Testament anordnen. gungsbeiträge wurde mit den Vorträgen durch Veränderungen des Lebensstils
In einem 2004 errichteten Tes- von Mag. Maria Radziwon, Krankenhaus- rege diskutiert wurde. Eine Folgeveran-
tament hat der Erblasser E sei- seelsorgerin am BKH Lienz, und Harald staltung des 2. OnkoUpdates ist bereits
ne Ehegattin L zur Alleinerbin Mori MSc, Psychotherapeut und Dipl. für Anfang Oktober 2020 geplant.
eingesetzt. Zu Lebzeiten des E Psychoonkologe aus Wien, abgerundet.
wurde die Ehe einvernehmlich
geschieden. Trotz Scheidung
verstanden sich E und L aber
bestens und erklärte E mehr-
mals, auch gegenüber diversen
Freunden und Bekannten, dass
L trotz der Ehescheidung seine
Alleinerbin bleiben solle. Das
2004 errichtete Testament wurde
von ihm aber nicht abgeändert.
Im Hinblick auf § 725 ABGB ge-
nügte die Erbeinsetzung von L
im Testament 2004 aber nicht.
Eine entsprechende „Anord-
nung“, dass L auch dann noch
seine Alleinerbin sein solle,
auch wenn die Ehe geschieden
wird, hat E im Testament nicht
getroffen.
Damit ging L im Verlassen-
schaftsverfahren „leer“ aus, sie
erbte nichts.
Eine regelmäßige Überprüfung
des errichteten Testaments, auch
im Hinblick auf das Erbrechts-
änderungsgesetz ist dringend
anzuraten.
Foto: © Osttirol Journal
Organisatoren und Referenten der Veranstaltung, die am 18.10.2019 im Grand Hotel in Lienz über
die Bühne ging.
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