Page 9 - Journal 7 September 2019
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Matthias Scherer: Ein lebenswertes Ost- tirol ist für mich eine Region mit großem MENSCHEN & POLITIK Foto: © Miriam Raneburger
tirol zu erhalten und weiterzuentwickeln, Potenzial. Das menschliche Maß muss
sehe ich als die größte Herausforderung Orientierung bleiben, bestehende Struk- Steuertipp
an. Gemeinsam werden wir Konzepte für turen sollten weiterentwickelt werden,
unseren ländlichen Raum vorlegen, um neue Ideen eine Chance bekommen. des Monats
der Abwanderung der gut ausgebildeten Wer als Einzelne/Einzelner vorankom-
jungen Menschen entgegenzuwirken. men will, braucht ein Ziel. Eine Region Steuerberaterin
Weiters wird die Vereinbarkeit von Fa- braucht ein gemeinsames Ziel, und das Mag. Maria Wibmer
milie und Beruf, aber auch die Verein- gilt es mit Weitblick und Augenmaß zu ersFsttraaiastttteufnünrgfüVaroudrssaEtseUJua-eMhrrritü2gc0lki1e8-d-
barkeit von Landwirtschaft und Beruf finden!
ein wichtiges Thema für mich sein. Für Am 30. September 2019 endet die
diese Themen und all die anderen werde Domenik Ebner: Lienz ist der einzige Be- Frist für österreichische Unterneh-
ich die starke Stimme Osttirols im Parla- zirk Tirols, der immer noch eine Abwan- mer, die Vorsteuern des Jahres 2018
ment sein. Dafür bitte ich um die Unter- derung verzeichnet. Die ideenlose Be- in den EU-Mitgliedstaaten (somit
stützung und viele Vorzugsstimmen! wahrungspolitik der letzten Jahrzehnte auch noch in Großbritannien) zu-
hat dazu geführt, dass junge, gut ausge- rückholen wollen. Die Anträge sind
Evelyn Müller: Für mich ist dies die Ab- bildete Menschen ihr Glück in der Ferne dabei elektronisch über FinanzOnli-
wanderung der Jugend in den urbanen suchen, weil zu Hause eben die Perspek- ne einzureichen. Die österreichische
Raum. Wir haben viele kompetente jun- tive und die Möglichkeiten fehlen. Hier Finanzverwaltung prüft den Antrag
ge Menschen, die auswärts eine Aus- geht es ganz klar um Kinderbetreuungs- auf Vollständigkeit und Zulässigkeit
bildung machen und meist nicht mehr plätze, medizinische Versorgung, Infra- und leitet diesen an den zuständigen
zurück an ihren Geburtsort finden. Da- struktur im Allgemeinen. Die Politik Mitgliedstaat weiter. Eine Vorlage der
ran müssen wir verstärkt arbeiten. Mit muss die Rahmenbedingungen schaf- Originalbelege (bzw. Kopien davon)
dem „Uni-Campus“ wurde ein wichtiger fen, dass auch junge Leute sich über- ist im elektronischen Verfahren nicht
Schritt gesetzt, aber auch die Ganzta- legen, in Osttirol zu bleiben und hier vorgesehen, außer das erstattende
gesbetreuung, wie sie bereits im Vorzei- eine Familie zu gründen. Sind sie ein- Land fordert dies gesondert an. Die
geprojekt „Kindergarten Eichholz“ zur mal in Graz, Innsbruck oder Wien, ist einzelnen EU-Mitgliedstaaten können
Verfügung gestellt wird, muss weiter es sehr schwer, sie zurück zu holen. ab einem Rechnungsbetrag von 1.000
ausgebaut werden, damit junge Familien Der Bezirk hat gut ausgebildete, flei- € (bei Kraftstoffrechnungen ab 250 €)
ihren Alltag problemlos meistern kön- ßige Menschen und großartiges Poten- die Vorlage von Rechnungskopien ver-
nen. zial – die besten Voraussetzungen, langen.
um als Region erfolgreich zu sein. Wir
Thomas Haidenberger: Leider fühlen müssen es nur angehen! Elektronische Einreichung des
sich viele Menschen durch die geografi- Jahresabschlusses per 30.9.2019
sche Randlage unseres Bezirks auch Interviews: Josef Hilgartner Die verpflichtende Form der elektro-
persönlich an den Rand gedrängt. Ost- nischen Einreichung beim Firmen-
buchgericht hat für Jahresabschlüsse
zum 31.12.2018 per 30.9.2019 zu er-
folgen. Davon betroffen sind Kapital-
gesellschaften und verdeckte Kapital-
gesellschaften (insbesondere GmbH
& Co KG), bei denen die Erlöse in den
letzten zwölf Monaten vor dem Bi-
lanzstichtag 70.000 € überschritten
haben.
Herabsetzungsanträge und
Anspruchsverzinsung per 30.9.2019
bzw. ab 1. Oktober 2019
Bis spätestens 30. September 2019
können noch Herabsetzungsanträ-
ge für die Vorauszahlungen 2019 für
Einkommen- und Körperschaftsteuer
beim zuständigen Finanzamt gestellt
werden. Mit 1. Oktober 2019 begin-
nen für die zu diesem Zeitpunkt noch
nicht bescheidmäßig veranlagten
ESt- oder KSt-Ansprüche des Veran-
lagungsjahres 2018 Anspruchszinsen
zu laufen. Da der Basiszinssatz nach
wie vor -0,62 % beträgt, beläuft sich
der Anspruchszinssatz auf 1,38 %.
Bekanntermaßen ist er mit 2 % über
dem Basiszinssatz festgesetzt.
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Mag. Maria Wibmer
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